Vereinssatzungs-Neufassung vom 22.Oktober 1976


1.

I. Der Verein führt den Namen MOTORRAD CLUB HEEDE e.V.
Er macht sich die Pflege des Motorradsports zur Aufgabe.

II. Der Sitz des Vereins ist Heede – Diepholz

III. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Diepholz eingetragen. Dieses erfolgte am 31.1.1972 in das Vereinsregister Nr. 185.


2.

I. Mitglied des Vereins kann jede motorradinteressierte Person werden, die sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.

II. Der monatliche Beitrag von DM 3,- ist pünktlich an den Kassenwart zu zahlen.
III. Bei Neuaufnahme von Mitgliedern ist für 3 Monate der Beitrag im voraus zu zahlen.

IV. Die Aufnahme eines neuen Mitgliedes erfolgt nach 4-wöchiger Probezeit durch den Vorstand.

V. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung dem Vorstand gegenüber.


3.

I. Organe des Vereins sind:
a) der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung

II. Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern:
a) dem Vorsitzenden
b) dem Stellvertreter des Vorsitzenden
c) dem Kassenwart
d) dem Schriftführer

III. Der Vorstand vertritt den Verein durch den Vorsitzenden als gesetzlichen Vertreter gerichtlich und außergerichtlich.

IV. Die 4 Vorstandmitglieder werden jeweils auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.






4.

I. Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung durch schriftliche Benachrichtigung ein. Die Mitgliederversammlung findet mindestens zweimal im Jahr statt. Sie hat die Aufgabe:
a) die Entgegennahme von Erklärungen des Vorstandes,
b) die Entlastung des Vorstandes,
c) die Wahl eines neuen Vorsitzenden nach zweijähriger Amtsdauer des alten Vorstandes,
d) die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge,
e) den Beschluss von Satzungsänderungen.

II. Bei den Beschlussfassungen hat jedes Mitglied eine Stimme. Die einfache Mehrheit entscheidet.

III. Die Beschlüsse sind schriftlich abzufassen und dem Vorstand vorzulegen. Er hat sie zu unterzeichnen.


5.

I. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr


6.

I. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen der Hälfte der Mitglieder einzuberufen.

II. Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit Frist von einer Woche schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.


7.

I. Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.


8.

I. Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

II. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens.



9.

I. Während der Bundeswehrzeit bei Wehrpflicht ist die Mitgliedschaft beitragsfrei.


10.

I. Von sämtlichen anwesenden Mitgliedern wurde beschlossen:
Erklärt ein Mitglied schriftlich seinen Austritt aus dem Club und möchte nach einer Zeit  erneut aufgenommen werden, so muss es ein Aufnahmegebühr von DM 20,- entrichten.

   Die Originalschrift der Satzung wurde unterzeichnet in Heede am 16. Juni  
  1971 von:
     Hermann Schäfer
     Dorothea Schäfer
     Herman Gröne
     Dieter Hader
     Klaus-Dieter Schack
     Hubert Hader
     Siegfried Kinkhorst
     Irene Bick
     Hilmar Ruscher

  Die Vereinssatzung – Neufassung wurde geschrieben am 6.12.1976
  von Margrit Seewald
  Für die Richtigkeit unterzeichnen: Helmut Kolkhorst / H. Ruscher
Vereinsatzungen – Neufassung vom 22. Oktober 1976
 


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